Montag, 7. September 2009

Deutsches Recht...

Promotionsstudent zu werden ist keine einfache Sache. Denn, unabhängig vom Vorhaben, eine Dissertation zu schreiben darf man als Promotionsstudent nicht mehr als 50 % arbeiten. Hat man eine halbe Stelle irgendwo und arbeitet nebenbei noch freischaffend (als Freelancer z.B.), (was natürlich nicht stundenmäßig abgerechnet wird, sondern pro Projekt oder ähnliches), darf man auch nicht als Promotionsstudent eingeschrieben sein, weil man ja ganz natürlicher Weise irgendwann in dem Semester über der 50 % Regel sein wird, wenn man auch nur einen einzigen Auftrag annimmt ... ich hab vorhin weitgehend versucht einen Wutanfall zu vermeiden,... mehr oder weniger gelungen... Deutsches Recht ist nunmal deutsches Recht, da wird auch kein blöder Student was dran ändern ... Krankenkasse und Staat werden sich über die Mehrzahlung sicher freuen.

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